Rauchmelder sind ein sehr guter Weg, um sich selbst im Falle eines Brandes zu schützen. Seit dem 01.01.2016 ist es in Sachsen Pflicht Rauchwarnmelder in Neu- und Umbauten zu installieren. Für Bestandsbauten / Altbauten besteht gegenwärtig noch keine Pflicht zur Nachrüstung.

Nach der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen die Rauchwarnmelder installiert werden.
 

Für Fragen steht Ihnen der Fachbereich Vorbeugender Brandschutz der Berufsfeuerwehr Bautzen zur Verfügung.