Vorbeugender Brandschutz
Der Fachbereich Vorbeugender Brandschutz ist mit den Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes betraut.
Die Aufgaben
- Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren durch Beurteilung der Projekte aus Sicht des Brandschutzes sowie Formulierung der notwendigen Aufgaben
- Beratung der Bauausführenden und Bauherren von der Planung bis zur Fertigstellung der Projekte
- Beratung zu Fragen der Planung automatischer Brandmeldeanlagen im Hinblick auf die Erfüllung der gültigen Aufschaltbedinungen derartiger Anlagen
- Abnahme von Generalproben in den Theatern und anderen Spielstätten
- Organisation der notwendigen Brandsicherheitswachdienste in Theatern und Spielstätten
- Beratung von Bürgern, Firmen und Institutionen zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes
- Erstellung von Einsatzplänen
- Organisation von Schutzmaßnahmen für Kunst- und Kulturgut, sowie Erarbeitung der dazu notwendigen Evakuierungspläne
- Organisation des operativ-taktischen Studiums (OTS)