Der Fachbereich Vorbeugender Brandschutz ist mit den Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes betraut.

Die Aufgaben

  • Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren durch Beurteilung der Projekte aus Sicht des Brandschutzes sowie Formulierung der notwendigen Aufgaben
  • Beratung der Bauausführenden und Bauherren von der Planung bis zur Fertigstellung der Projekte
  • Beratung zu Fragen der Planung automatischer Brandmeldeanlagen im Hinblick auf die Erfüllung der gültigen Aufschaltbedinungen derartiger Anlagen
  • Abnahme von Generalproben in den Theatern und anderen Spielstätten
  • Organisation der notwendigen Brandsicherheitswachdienste in Theatern und Spielstätten
  • Beratung von Bürgern, Firmen und Institutionen zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes
  • Erstellung von Einsatzplänen
  • Organisation von Schutzmaßnahmen für Kunst- und Kulturgut, sowie Erarbeitung der dazu notwendigen Evakuierungspläne
  • Organisation des operativ-taktischen Studiums (OTS)